Nachrichten aus dem Vereinsleben

 

Neuer Name – neue Satzung


Es ist geschafft: Der „Heimat- und Verschönerungsverein Buer e.V.“ heißt nun „Heimatverein Buer e.V.“.
Mit diesem neuen Namen wird zugleich die bisher bestehende Satzung vom 30.10.1996 einschließlich der Änderungen vom 2.9.2005 aufgehoben und durch eine weitgehende Neufassung ersetzt (Satzung vom 18. September 2024). Mit diesen beiden Änderungen, der Namensänderung und der neuen Satzung, kommt der Verein einem Wunsch des Vorstandes nach einer Anpassung an die allgemein üblich gewordenen, rechtlich notwendigen und schon seit längerem praktizierten Gepflogenheiten nach.


Zum Werdegang:
Grundlage dieser Neuerungen war der Beschluss der Mitgliederversammlung am 21.2.2024. Es folgten vereinzelte Nachbesserungen des Satzungsentwurfs, um zu gewährleisten, dass diese Beschlussfassung alle Voraussetzungen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins und zur Eintragung in das amtliche Vereinsregister erfüllt. Auch diese Nachbesserungen wurden von der Mitgliederversammlung am 18.9.2024 einstimmig genehmigt.


Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

  • Mit der Vereinfachung des Namens wird der Hauptzweck des Vereins „Förderung der Kultur, der Heimatpflege und Heimatkunde...“ sowie die Aufgabe,„ die Heimatgeschichte und das heimatliche Brauchtum zu erhalten“, betont (§2,2). Die in der alten Satzung enthaltene Aufzählung von Einzelmaßnahmen entfällt, da diese Maßnahmen heute zum Teil in anderer Zuständigkeit liegen.
  • Um besonders verdienstvolle Mitarbeiter zu ehren, können diese nun nach der neuen Satzung zum „Ehrenmitglied“ oder „Ehrenvorsitzenden“ ernannt werden. Weiter heißt es: „Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung“ (§ 4,4).
  • Nach der alten Satzung konnten Einladungen zur Mitgliederversammlung nur „schriftlich oder durch Veröffentlichung im Meller Kreisblatt“ erfolgen. Neu ist, dass nun auch „in Textform auf elektronischem Weg“, also per Email, WhatsApp oder ähnliches, eingeladen werden kann (§7,3). Dagegen entfällt die Möglichkeit einer offiziellen Einladung der Mitglieder über eine „Veröffentlichung im Meller Kreisblatt“.
  • In der alten Satzung fehlte der wichtige Begriff „außerordentliche Mitgliederversammlung“. Dies wurde nun nachgeholt und mit entsprechenden Regularien vervollständigt (§7,4).
  • Von nun an gibt es auch Regularien für „Vorstandssitzungen“ (§8,5-6). Bisher wurde diese Form der Zusammenkunft zwar praktiziert, jedoch ohne satzungsgemäße Bestimmungen über die Einberufung und die Durchführung.
  • In der alten Satzung fehlte der Begriff „Kassenprüfer“ mit entsprechenden Angaben über deren Ernennung und Aufgaben. Dies wurde nun nachgeholt (§9).

 

Zum Download der neuen Satzung